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Stellungnahme zur GAP

Direktzahlungen machen derzeit teilweise bis zur Hälfte des Einkommens der Landwirtinnen und Landwirte aus. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der europäischen Union setzt sich aus zwei Säulen zusammen, aus welchen die Landwirtinnen und Landwirte finanzielle Mittel erhalten. So bekommen sie 175 € Basisprämie aus der ersten Säule pro Hektar. Zusätzlich werden rund 85 € für konkrete Umweltleistungen aus der ersten Säule gewährt. Des Weiteren werden die ersten 30 Hektare mit etwa 50 € pro Hektar gefördert. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten eine Sonderförderung aus der ersten Säule. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode von 2023 bis 2027 gilt als Beginn vom Ausstieg aus diesen Direktzahlungen (vgl. Top Agrar online 10.04.2021). Zwar bleibt das bekannte Gerüst der GAP auch in der kommenden Förderperiode bestehen, Umwelt- und Klimaleistungen sollen jedoch stärker gefördert werden. So sollen für jeden Euro Fördergeld bestimmte Grundanforderungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz erfüllt werden. „Cross Compliance“ und „Greening“- Vorschriften werden durch die Konditionalität und Öko-Regelungen ersetzt. So sollen rund 25 % der Direktzahlungen ab 2023 für Ökoregelungen verwendet werden. Die Basisprämie sinkt dahingehend allerdings auf 150 € pro Hektar.

Viele Landwirtinnen und Landwirte und mit ihnen wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind bereit, das derzeitige System der Direktzahlungen zu verändern. Doch um dies möglich zu machen, fordern wir folgende Aspekte:

  • Ausbau der Junglandwirteförderung: Mindestens 2 % der nationalen Mittel der ersten Säule sind für die Förderung von Junglandwirten zu verwenden.
  • Wettbewerbsgleichheit in den EU Mitgliedstaaten: Unsere hohen Standards in Umwelt-, Klima- und Tierschutz dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen.
  • Verstärkte Förderung kleinerer Betriebe: Förderung der ersten Hektare nur für Betriebe bis 95 Hektar.
  • Keine weitere Umschichtung der Mittel aus der ersten in die zweite Säule.
  • Die westfälisch-lippische Parklandschaft mit ihren vielen Hecken, Wäldern und kleinstrukturierten Flächen bietet natürlicherweise bereits mehr Lebensraum als große Flächenstrukturen in anderen Regionen. Dies gilt es zu berücksichtigen.
  • Angemessene Übergangszeiten zur Umsetzung der Ökoregelungen.
  • Kein Verlust des Ackerstatus bei über fünfjähriger Grünlandnutzung von Flächen.
  • Planungssicherheit: Zeitliche Fristenregelungen müssen an die Abschreibungsfristen der Steuergesetzgebung angelehnt werden.

Wir sind bereit den „Systemwechsel“ der Direktzahlungen mitzutragen, doch dürfen dabei nicht unsere Betriebe und mit ihnen unsere Zukunft auf der Strecke bleiben. Vor allem kleine und mittlere Betriebe dürfen durch die Beschlüsse nicht an Einkommen einbüßen müssen!