Neuigkeiten & Postionspapiere

Positionspapier Tierwohl im Schweinebereich

Bei der Nutzung von Außenklimaställen in der Schweinehaltung sind die Möglichkeiten der Landwirtinnen und Landwirte begrenzt, die entstehenden Emissionen so gezielt wie in zwangsbelüfteten Ställen abzugeben. Heute sind Außenklimaställe bei Baugenehmigungsverfahren schlechter gestellt. Diese bau- und immissionsschutzrechtlichen Probleme bei der Umsetzung und der Genehmigungsfähigkeit von „Mehr-Tierwohl-Ställen“ sind abzubauen. Der Zielkonflikt zwischen Umwelt- und Tierschutz ist gesamtgesellschaftlich zu lösen, denn Tier- und Umweltschutz sind im Grundgesetz gleichrangig verankerte Ziele.

Wir als junge Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit. Dafür ist es wichtig, dass eine Verlässlichkeit zur Baugenehmigung von Tierwohlställen besteht. Nur so können wir die Erzeugung von Lebensmitteln in Deutschland sicherstellen und die Wertschöpfung im ländlichen Raum erhalten. Auf diese Weise können wir unsere Zukunft planen und finanzieren.

Dies fordern auch die landwirtschaftlichen Vertreter von der Borchert-Kommission. Damit auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Plänen der Kommission zustimmen, fordern diese eine einheitliche Definition des Begriffes „Tierwohl“ aus der Landwirtschaft. Auch für uns Junglandwirtinnen und Junglandwirte ist es daher wichtig, Tierwohl zu definieren.

Tierwohl im Schweinebereich bedeutet für uns, angelehnt an wissenschaftliche Maßstäbe:

1.     Gesundheit und biologische Funktionalität: Um Tierwohl in der Schweinehaltung sicherzustellen, ist es wichtig, dass innerhalb der Haltungsform die Gesundheit sowie die biologische Funktionalität der Schweine gewahrt ist. Dies lässt sich zum Beispiel durch die Deckung der Grundbedürfnisse beurteilen. Dazu zählen der Zugang zu Nahrung und Wasser sowie die Luftzufuhr und der allgemeine Gesundheitszustand der Tiere innerhalb der Haltungsform.

2.     Ausleben artgemäßes Verhalten: Als weiterhin wichtig für das Tierwohl in der Schweinehaltung gilt das Ausleben des artgemäßen Verhaltens. Bei der Beurteilung dieses Kriteriums helfen Indikatoren wie das Platzangebot pro Tier, das Beschäftigungsangebot sowie Funktionsbereiche, die das Suhl- und Ruheverhalten unterstützen.

3.     Positiver Gemütszustand: Als abschließender Punkt zur Beurteilung von Tierwohl ist der positive Gemütszustand der Schweine zu nennen. Dieser Punkt ist wissenschaftlich bisher jedoch kaum untersucht. Als mögliche Indikatoren zur Bewertung des positiven Gemütszustandes definiert eine Studie der Universität Kiel ein verstärktes Spielverhalten, die zeitlich spätere Annäherung von Schweinen an Menschen und Objekte innerhalb ihrer Bucht und einen geringelten Schwanz.

Wir als Junglandwirtinnen und Junglandwirte sind bereit, mehr für das Wohl unserer Tiere zu tun. Um unsere Ställe für mehr Tierwohl zu verändern, brauchen wir politische Unterstützung. Gesteigertes Tierwohl geht jedoch immer mit einer höheren ökonomischen Belastung für uns als Erzeuger einher. Um eine Steigerung des Tierwohls auch für uns Landwirtinnen und Landwirte umsetzbar zu machen, muss dies auch finanziell möglich sein. Nur so gelingt es uns, die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung und das Tierwohl unserer Schweine zu erhöhen sowie die innerdeutsche Produktion nachhaltig zu bewahren.