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NRW-Landwirtschaftsministerium macht ersten Schritt zur Unterstützung von Existenzgründungen

Gemeinsame Pressemitteilung der Agrarjugendverbände in NRW

Anfang dieser Woche legte das NRW-Landwirtschaftsministerium neue Auswahlkriterien zur Ermittlung der Bewilligungsreihenfolge zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) vor. Diese beinhalten erstmalig  auch das Kriterium „Existenzgründung“. Mit dieser Entwicklung wird aus Sicht der landwirtschaftlichen Jugendverbände in NRW ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung junger Landwirtinnen und Landwirte gemacht, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen wollen.

Johannes Bühlmeyer, Junglandwirt und Vorsitzender des Rings der Landjugend kommentiert: „Durch die Berücksichtigung von Existenzgründer:innen in den neuen AFP-Auswahlkriterien erkennt das Ministerium den hohen Förderungsbedarf von landwirtschaftlichen Existenzgründungen an. Wichtig ist, dass auch Existenzgründer:innen ohne mehrere betriebswirtschaftliche Abschlüsse von der Förderung profitieren können. Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einer Existenzgründungsprämie, die wir für NRW nun seit mittlerweile drei Jahren fordern, damit erste Früchte trägt. Wichtig ist, dass das Ministerium den nun begonnen Weg weitergeht und für junge Landwirtinnen und Landwirte – und jene die es werden wollen – gezielt an den Punkten arbeitet, die einer Existenzgründung im Weg stehen.“

Lena Jacobi aus der AbL Fachgruppe Existenzgründung ergänzt: „Die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs hat extrem hohe Investitionskosten. Dies innerhalb des Agrarinvestitionsförderungsprogramms zu berücksichtigen ist richtig und wichtig. Nichtsdestotrotz machen andere Bundesländer vor, wie eine gezielte Gründungsförderung aussieht.  Existenzgründungsprämien, wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, ermöglichen es jungen Menschen, sich – unabhängig von Investitionssummen – eine Existenz aufzubauen. Für eine solche Unterstützung, auch in NRW, werden wir uns als landwirtschaftliche Jugendverbände weiterhin stark machen.“.

Hintergrundinformationen:
Ziel der AFP-Förderung ist „die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risikos vorbeugenden Landwirtschaft.“ Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen, die Produktions- oder Arbeitsbedingungen verbessern. Anhand festgelegter Auswahlkriterien wird mittels eines Punktesystems über die Bewilligung einer Förderung entschieden. „Existenzgründung“ ist nun erstmalig eines der Auswahlkriterien.

Bereits seit 2021 fordert ein Zusammenschluss konventioneller, ökologischer und kirchlicher Agrarjugendverbände in NRW die Einführung einer Existenzgründungsprämie, wie sie in anderen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz oder dem Saarland bereits gibt. Auch einen konkreten Ausgestaltungs- und Finanzierungsvorschlag legten die Jugendverbände dem hiesigen Ministerium vor mehreren Jahren vor.  Trotz der Tatsache, dass bezüglich der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ab 2027 sowohl der Deutsche Bauernverband als auch die Verbände-Plattform – ein Bündnis von Verbänden aus Landwirtschaft, Natur-, Klima-, Verbraucher-, und Tierschutz –  für die Umsetzung einer bundesweiten Existenzgründungsgprämie plädieren, tut sich das zuständige Ministerium in NRW mit der Einführung einer entsprechenden Prämie bislang schwer. Die Existenzgründungsprämie ist aus Sicht der Agrarjugendverbände nicht nur ein wichtiges Mittel zur direkten finanziellen Unterstützung junger Gründerinnen und Gründer, sondern hilft auch dabei, junge Menschen überhaupt erst in die Lage zu versetzen, Zugang zu Kapital zu erhalten.

Den Ausgestaltungsvorschlag der Agrarjugendverbände finden Sie > hier