Gemeinsame Pressemitteilung der Agrarjugendverbände
Mit der Verabschiedung der sogenannten politischen Liste haben SPD und Grüne in Niedersachsen
kürzlich ihre Schwerpunkte für das Haushaltsjahr 2025 definiert. In dem Gesamtpaket mit einer Höhe
von insgesamt 85 Millionen Euro, ist auch der Posten „Existenzgründung landwirtschaftlicher
Betriebe“ enthalten. Mit dem zur Verfügung stehende Budget von 2,2 Millionen Euro soll ein
Pilotprojekt, mit einer Existenzgründungsprämie und der Förderung von Beratungsleistungen in
Niedersachsen, aufgelegt werden.
Während das Landwirtschaftsministerium in NRW, die seit 2021 von den landwirtschaftlichen
Jugendverbänden gemeinsam vorgetragenen Forderungen und Vorschläge zur Einführung einer
Existenzgründungsprämie in NRW immer wieder übergeht, macht Niedersachsen damit innerhalb
kürzester Zeit Nägel mit Köpfen.
Für den im November 2024 neu gewählten Vorsitzenden des Rings der Landjugend Westfalen-Lippe,
Sebastian Stens, zeigt das Beispiel Niedersachsen: „Wenn der politische Wille da ist, geht es.
Ministerin Gorißen und die regierungstragenden Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in NRW
müssen sich Niedersachsen zum Vorbild nehmen und endlich aktiv an der Umsetzung einer
Existenzgründungsprämie für NRW arbeiten, anstatt immer neue Gründe dafür zu suchen, warum
gerade NRW keine Existenzgründungsprämie einführen kann.“
Andreas Maaß vom Jungen Bioland e.V. ergänzt: “Während sich die politisch Verantwortlichen im
Bund und der EU mit Beteuerungen, wie wichtig die Förderung der Jugend sei überbieten, laufen wir
als Jugendverbände hier in NRW seit Jahren ins Leere. Wen kann es da noch wundern, dass in der
jungen Generation Frust entsteht?“
Eines der Hauptargumente der Verantwortlichen in NRW, warum die Existenzgründungsprämie nicht
umsetzbar sei, war nach Aussage der Jugendverbände stets, dass die Mittel der 2. Säule bis Ende
2027 verplant seien. Auch hierfür bietet der von Niedersachen eingeschlagene Weg eine Lösung
beschreibt Lena Jacobi von der jungen AbL: „Genau wie Niedersachsen muss auch in NRW der
Übergang bis zur kommenden Förderperiode mit Haushaltsmitteln überbrückt werden. Dieses
Vorgehen hilft auch dabei, den tatsächlichen Förderbedarf und die Ausgestaltung der Förderung zu
erproben bevor man sich in der kommenden Förderperiode wieder über Jahre festlegt“.
Als weiteres Argument des Landwirtschaftsministeriums NRW nehmen die landwirtschaftlichen
Jugendverbände immer wieder die Sorge wahr, dass in NRW – im Vergleich zu östlichen
Bundesländern, in denen eine entsprechende Prämie bereits eingeführt ist – zu viele potentielle
Antragsstellerinnen und Antragssteller zu verzeichnen sind. Diesem Argument begegnet der bereits
vor Jahren vorgelegte Ausgestaltungsvorschlag der Jugendverbände, indem das Gesamtvolumen der
Förderung auf 1 % der Mittel der 2. Säule begrenzt wird.